
Da die ABNOX AG einen grossen Anteil ihrer Produkte in Länder verschickt mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, ist es für uns sehr wichtig, dass wir den präferenziellen Ursprung unserer Waren belegen können. Aus diesem Grunde benötigen wir ab sofort auch von unseren Schweizer Lieferanten eine Lieferantenerklärung. Als Schweizer Firma haben Sie die Möglichkeit die Lieferantenerklärung auf den einzelnen Rechnungen anzubringen oder eine Langzeitlieferantenerklärung für einen bestimmten Artikel auszustellen. Nähere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumentationen. |